Die Satzung
Die Satzung

Die Satzung

Die aktuelle Satzung des Kegelclubs „Pegelkrieger im Kegelfieber“

(vom 04. Dezember 2004) in der Beschlussfassung vom 05. Juli 2014

§ 1

Der Kegelclub trägt die Namensbezeichnung „Pegelkrieger im Kegelfieber“. Er wurde am 04. Dezember 2004 gegründet. Die Kegelabende haben zu Beginn alle 4 Wochen montags im Monat um 20.00 Uhr – 23.00 Uhr im „Gasthof Schausten“ stattgefunden. Seit Januar 2010 finden die Kegelabende alle 4 Wochen donnerstags von 20.00 Uhr – 23.00 Uhr, seit August 2014 von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Hotel-Restaurant „Zum Anker“ statt. Der Kegelclub verfolgt nur ein Ziel: Frohe, des Öfteren auch feucht-fröhliche Stunden abseits von Stress und der Arbeitswelt, verbunden mit sportlichem Kegeln.

§ 2

Aus den Reihen der Mitglieder werden in einer besonderen Sitzung, ein Präsident, ein Stellvertreter, ein Geldeintreiber, ein Lustwart, ein Kassenwart, ein Zeugwart, ein Spielewart, ein Kassenprüfer und ein Koch in Abstimmung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Spielewart sowie der Präsident – bei Abwesenheit dessen Stellvertreter- können die Reihenfolge der durchzuführenden Kegelspiele bestimmen. Er ist außerdem berechtigt, bei geringer Beteiligung (weniger als 4 Clubmitglieder) den Kegelabend abzusagen. Die Kosten für die Kegelbahn gehen dann zu Lasten der Clubkasse.

§ 3

Die Ergebnisse der durchgeführten Kegelspiele sind in einem sog. Strafenkatalog durch den Schriftführer schriftlich festzuhalten, welcher am Schluss des Kegelabends für die Übergabe des Katalogs an den Kassenwart verantwortlich ist. Bei Abwesenheit des Kassenwarts erfolgt die Übergabe an den Präsidenten, bei dessen Abwesenheit an den Vizepräsidenten.

§ 4

Weiteres Ziel des Kegelclubs ist es, in jedem Jahr eine Kegeltour durchzuführen. Als Organisator wird der sogenannte Lustwart bestimmt. Der Termin der Kegeltour ist frühzeitig nach Abstimmung mit allen Clubmitgliedern festzulegen und damit verbindlich. Kann ein Clubmitglied an einer Kegeltour aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen, erhält das Clubmitglied, die einbezahlten Beiträge nicht ausgezahlt. Bei Nichtteilnahme werden die seit der letzten  Kegeltour jeweils einbezahlten Monatsbeiträge nicht für die Kegeltour verwendet, sondern verbleiben für zukünftige Veranstaltungen/Kegeltouren in der Kegelkasse. Sonderveranstaltungen, wie Wandern, gemeinsames Essen etc. des Kegelclubs sind durchzuführen, wenn die Mehrheit der Clubmitglieder dies wünscht. Zusätzlich zu den regelmäßigen Kegelabenden finden zusätzlich einmal im Jahr ein Weihnachtskegeln sowie eine interne Clubmeisterschaft statt. 

§ 5

Ein Austritt aus dem Kegelclub ist nur am Ende eines Kalendermonats möglich. Im Falle eines Austrittes erhält das Clubmitglied seine, seit dem 01.01. des Kalenderjahres des Austritts bis zum Zeitpunkt des Austritts eingezahlten Monatsbeiträge erstattet. Evtl. Beitragsrückstände (bis zum Austrittsmonat angefallene Strafen Kegelabend etc.) sind erst auszugleichen. Jedes Clubmitglied ist zur Teilnahme an den jeweiligen Kegelabenden verpflichtet. Bei Verhinderung ist dies so früh wie möglich dem Präsidenten, bzw. dem Stellvertreter mitzuteilen. Jedes Clubmitglied ist nach Absprache mit dem Präsidenten berechtigt, Gastkegler einzuladen. Die Gastkegler sind hinsichtlich der Zahlung der Spielbeiträge den Clubmitgliedern gleichgestellt. Darüber hinaus zahlen die Gastkegler eine Teilnahmegebühr von 5,00 €.

§ 5a

In den Club können Neumitglieder aufgenommen werden. Das Neumitglied muss Aktivmitglied werden. Der Anwärter auf eine Clubmitgliedschaft erhält vom Präsidenten eine Einladung zur Jahreshauptversammlung. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung stellt sich der Anwärter den anwesenden Clubmitgliedern vor und legt ausführlich dar, warum gerade er Mitglied im Club werden möchte.
Die anwesenden Clubmitglieder stimmen anschließend über die Aufnahme des Anwärters ab. Der Anwärter ist aufgenommen, wenn keiner der Anwesenden gegen die Aufnahme stimmt.


Die Mitgliedschaft beginnt rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres.
Jedes Neumitglied hat eine Einstandszahlung zu leisten. Die Einstandszahlung ermittelt sich wie folgt:


Kassenbestand der Kegelkasse zum 31.12. des Vorjahres
---------------------------------------------------------------------------------- = Einstandszahlung
       Anzahl der Mitglieder zum 31.12. des Vorjahres

§ 6

Durch Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes darf auf der Kegelbahn nicht mehr geraucht werden. Damit der Kegelbetrieb an den jeweiligen Kegelabenden nicht zu lang unterbrochen wird, werden drei kurze Raucherpausen (jeweils nicht länger als 5 Minuten) individuell nach Spielbeendigungen eingeführt. Es ist jedem Mitglied natürlich gestattet, auch während der Spiele die Kegelbahn zum Rauchen zu verlassen, sollte durch ihn jedoch der Spielfluss unterbrochen werden, wird ihm dafür  jeweils 1,00 € als Strafe notiert.

§ 7

Regelungen zur Beitragszahlung und zur Bewertung der einzelnen Spiele werden in einer besonderen Anlage zur Satzung getroffen.

§ 8

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden.

 

Kreuztal, den 05. Juli 2014

Anlage

 

zur Satzung des Kegelclubs “Pegelkrieger im Kegelfieber“ (vom 04. Dezember 2004) in der Beschlussfassung vom 05. Juli 2014

 

BEITRAGSREGELUNG

 

1. Jedes Clubmitglied zahlt pro Monat eine persönliche Einlage (Monatsbeitrag) in Höhe von 8,00 €

 

2. Am Ende des Kegelabends wird das Clubmitglied, welches die meisten Pudel geworfen hat, unter Überreichung eines sogenannten „Pudel-Kittels“ zum Pudelkönig erklärt. Sollten mehrere Spieler dieselbe Anzahl Pudel geworfen haben, wird ein Stechen ausgeführt. Der niedrigere Wurf beim vorhergehenden Spiel „Hohe Hausnummer“ bestimmt, wer beim folgenden einmaligen Wurf auf die niedrigen Hausnummern beginnt. Sollten hier Gleichstände erfolgen, wird dieser Vorgang bis zur Entscheidung wiederholt. Der Pudelkönig wird zusätzlich mit einer Strafe von 1,00 € belegt. Der erklärte Pudelkönig hat den „Pudel-Kittel“ während des nächsten Kegelabends lediglich auf der Kegelbahn zu tragen. Das Tragen des „Pudel-Kittels“ beim Erscheinen zum Kegelabend wird nicht mehr verlangt.

 

3. Zur Bestreitung der anfallenden Ausgaben und als Grundstock für eine evtl. durchzuführende Kegeltour werden bei den einzelnen durchgeführten Kegelspielen folgende Beiträge erhoben:

Niederlage 0,20 Euro
Pudel 0,20 Euro
Glocke 0,30 Euro
Alle Neune 0,30 Euro (alle (einschl. Passivmitglieder), außer Werfer)
Naturkranz 1,00 Euro (alle (einschl. Passivmitglieder) außer Werfer)

Bei längeren Spielen wie z.B. Fussball oder ähnlichem wird der Betrag für die Niederlage verdoppelt!

 

4. Für bestimmte, nachfolgend aufgeführte Vergehen, werden Strafen ausgesprochen:

a) Fehlen am Kegelabend: Durchschnittsbetrag der Strafen aller Aktivmitglieder, die am jeweiligen Kegelabend teilgenommen haben, mindestens  jedoch 5,00 € zzgl. Strafen für „Alle Neune“ und „Naturkranz“
b) Unentschuldigtes Fehlen am Kegelabend 10,00 €
c) Unentschuldigtes Erscheinen nach 20.00 Uhr 2,50 €
d) Entschuldigte, verspätete Teilnahme am Kegelabend: 2,50 € je volle Stunde der Abwesenheit
e) Erhalt des Pudelkönig - Kittels 1,00 €
f) Lustwurf 2,50 €
g) Unachtsamkeit 0,30 €
h) Gebracht bekommen der Kegelkugel 1,00 €
i) Passivmitglieder zahlen den Durchschnittsbetrag der Strafen aller Aktivmitglieder, die am jeweiligen Kegelabend teilgenommen haben.

 

5. Über die zu zahlenden Beiträge erstellt der Kassenwart mit Ablauf eines Quartals eine Abrechnung mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen. Für verspätete Zahlungen nach Fristablauf ist ein Verspätungszuschlag von 5,- Euro je Verzugswoche zu zahlen.

Anmerkung:

Runden sind freiwillige Leistungen, bei besonderen Anlässen, wie Geburtstag, Beförderung, Jahresurlaub oder sonstigen herausragenden Anlässen erwünscht.